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27.05.2002
eLearning-Seminar SS 2002
Seite 4
Analysen bestehender virtueller Universitäten
SACS
(Southern Association of Colleges and Schools)
WASC
(Western Association of Colleges and Schools)
2.2.3 Akkreditierung in Deutschland
Auch in Deutschland hat die Kultusministerkonferenz am 03.12.1998 die Einführung eines
Verfahrens der Akkreditierung von Bachelor- / Bakkalaureus- und Master- / Magister-
Studiengängen beschlossen7. Die Verfahren werden durch unabhängige Agenturen durchge-
führt, die ihrerseits durch den eigens dazu eingerichteten Akkreditierungsrat akkreditiert wer-
den. Dieser definiert Mindestanforderungen an die Akkreditierung der Agenturen und Stu-
diengänge. Nur in besonderen Fällen auf Antrag eines Landes führt er selbst die fachlich-
inhaltliche Prüfung von Studiengängen durch8.
Als erste deutsche Akkreditierungsagentur wurde mit Beschluss vom 04. Februar 2000 die
Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) durch den Akkredi-
tierungsrat zertifiziert.
Die ZEvA hat seit 1995 etwa 140 Gutachter gewinnen können. Diese sind zu ca. 80 % Fach-
vertreter, 14 % Berufspraktiker und 3 % fachfern bzw. fachfremd9.
Für die Überwachung der Verfahrensgrundsätze, die Abstimmung curricularer Mindeststan-
dards und die abschließenden Abstimmungen zur Akkreditierung neuer Studienangebote ist
eine Ständige Akkreditierungskommission (SAK) gebildet worden10. Darüber hinaus kontrol-
liert die Kommission Auswahl und Einsatz der Fachgutachter sowie die transparente, valide
und objektive Durchführung der Akkreditierungsverfahren. Sie besteht aus hochrangigen
deutschen und internationalen Vertretern aus Universitäten und Fachhochschulen sowie
Vertretern der Studierenden und der Berufspraxis. Sie werden von der Landeshochschulkon-
ferenz für eine Amtszeit von drei Jahren benannt. Die Akkreditierungskommission zieht bei
Bedarf weitere Sachverständige zu ihren Beratungen hinzu, und auch ein Vertreter der für
die beantragende Hochschule zuständigen Genehmigungsinstanz kann mit beratender
Stimme an den Sitzungen teilnehmen.
Die Akkreditierungsabteilung der ZEvA übernimmt die Funktion einer Geschäftsstelle für die
Kommission.
Diese Zusammenhänge werden in Abbildung 1 dargestellt.
Das Verfahren der Akkreditierung ist dem Schema in Abbildung 2 zu entnehmen.
Die Akkreditierung erfolgt grundsätzlich befristet, wobei die Befristung so berechnet wird,
dass eine Studenten-Generation bis zum Abschluss geführt wird und erste Aussagen über
den Studienerfolg des Programms gemacht werden können (d.h. Regelstudienzeit + 2 Jah-
re).
7
Vgl. Schulmeister, R. (2001), S. 153.
8
Vgl. ZEvA (2001), S. 5.
9
Vgl. Reuke, H. (2000), S. 31 f.
10
Vgl. ZEvA (2001), S. 6.
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