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Analysen bestehender virtueller Universitäten

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27.05.2002 eLearning-Seminar SS 2002 Seite 4 Analysen bestehender virtueller Universitäten SACS (Southern Association of Colleges and Schools) WASC (Western Association of Colleges and Schools) 2.2.3    Akkreditierung in Deutschland Auch  in  Deutschland  hat  die  Kultusministerkonferenz  am  03.12.1998  die  Einführung  eines Verfahrens  der  Akkreditierung  von  Bachelor-  /  Bakkalaureus-  und  Master-  /  Magister- Studiengängen beschlossen7. Die Verfahren werden durch unabhängige Agenturen durchge- führt, die ihrerseits durch den eigens dazu eingerichteten Akkreditierungsrat akkreditiert wer- den.  Dieser  definiert  Mindestanforderungen  an  die  Akkreditierung  der  Agenturen  und  Stu- diengänge. Nur in besonderen Fällen – auf Antrag eines Landes – führt er selbst die fachlich- inhaltliche Prüfung von Studiengängen durch8. Als erste deutsche Akkreditierungsagentur wurde mit Beschluss vom 04. Februar 2000 die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) durch den Akkredi- tierungsrat zertifiziert. Die ZEvA hat seit 1995 etwa 140 Gutachter gewinnen können. Diese sind zu ca. 80 % Fach- vertreter, 14 % Berufspraktiker und 3 % fachfern bzw. fachfremd9. Für die Überwachung der Verfahrensgrundsätze, die Abstimmung curricularer Mindeststan- dards und die abschließenden Abstimmungen zur Akkreditierung neuer Studienangebote ist eine Ständige Akkreditierungskommission (SAK) gebildet worden10. Darüber hinaus kontrol- liert die Kommission Auswahl und Einsatz der Fachgutachter sowie die transparente, valide und  objektive  Durchführung  der  Akkreditierungsverfahren.  Sie  besteht  aus  hochrangigen deutschen  und  internationalen  Vertretern  aus  Universitäten  und  Fachhochschulen  sowie Vertretern der Studierenden und der Berufspraxis. Sie werden von der Landeshochschulkon- ferenz für eine Amtszeit von drei Jahren benannt. Die Akkreditierungskommission zieht bei Bedarf weitere Sachverständige zu ihren Beratungen hinzu, und auch ein Vertreter der für die   beantragende   Hochschule   zuständigen   Genehmigungsinstanz   kann   mit   beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Die Akkreditierungsabteilung der ZEvA übernimmt die Funktion einer Geschäftsstelle für die Kommission. Diese Zusammenhänge werden in Abbildung 1 dargestellt. Das Verfahren der Akkreditierung ist dem Schema in Abbildung 2 zu entnehmen. Die  Akkreditierung  erfolgt  grundsätzlich  befristet,  wobei  die  Befristung  so  berechnet  wird, dass eine Studenten-„Generation“ bis zum Abschluss geführt wird und erste Aussagen über den Studienerfolg des Programms gemacht werden können (d.h. Regelstudienzeit + 2 Jah- re).                                                 7 Vgl. Schulmeister, R. (2001), S. 153. 8 Vgl. ZEvA (2001), S. 5. 9 Vgl. Reuke, H. (2000), S. 31 f. 10 Vgl. ZEvA (2001), S. 6.
  
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